Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und/ oder Zwischenvermietung bzw.- verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen der Verkäufer/ der Vermieter bzw. sonstigen Auskunftbefugten basieren.
Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber (Interessenten) bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision (auch Maklercourtage genannt), die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.
Der Makler ist auch berechtigt für den Verkäufer/ Vermieter provisionspflichtig tätig zu werden.
Die jeweilige Provisionshöhe (Vermittlung oder Nachweis) ist auf den Exposes angegeben.
Übersicht der zu zahlenden Provisionshöhe bei Vermittlung oder Nachweis:
Bei Wohnraumvermietung (Haus/ Wohnung- jeweils leer oder möbiliert) beanspruchen wir bei Vertragsabschlusses eine Provision in Höhe von 2 Monatskaltmieten + 19 % MwSt. = 2,38 Monatsmieten
Bei gewerblicher Vermietung (Büro-/ Praxis-/ Kanzlei-/ Einzelhandelsfläche/ Lagerräume/ usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 3 Monatsmieten der Nettomiete +19 % MwSt. =3,57 Monatsmieten
Bei Kaufobjekten (Häuser/ Mehrfamilienhaus/ Wohn- Geschäftshaus/ Eigentumswohnung/ Gewerbeimmobilie/ Grundstück/ usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 3 % vom Kaufpreis + 19 % MwSt. = 3,57 %
Die Maklercourtage (Provision) gilt als verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss eines Kauf- und Mietvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch.
Die Übergabe von Informationen oder der Nachweis eines Objektes an Dritte wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Kauf-/ Mietvertrag später rückgängig gemacht wird; Gleiches gilt, wenn infolge des Auftraggeber des abgeschlossene Kauf-/ Mietvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderem Grund, den der Auftraggeber vertreten hat, als rechtsgültig erweist.
Für die Entstehung der Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis.
Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder einen wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete.
Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler, unter Nachweis der Herkunft, schließlich mitzuteilen.
Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem Auftraggeber (Interessenten) anderweitig angeboten, so ist gegenüber der Anbietenden Vorkenntnisse geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen.
Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Auftraggeber (Interessent) von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes eigenständig überzeugen.
Zwischenverfügung(en), Irrtum und Tätigkeit für den Vertragsteil bleibt vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Firmenbesitz Kerngold Immobilien- Inhaber: Muktedir Özaltin
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiederläuft.